Die Bundesregierung hat das Deutsche Rote Kreuz beauftragt, die „Nationale Auskunftsstelle“ einzurichten. Sie erfüllt damit eine hohe völkerrechtliche Verpflichtung aus den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.
Das DRK unterhält deshalb in nahezu jedem seiner Kreisverbände eine Personenauskunftstelle (PASt), für das jeweils eine Stammannschaft von 15 bis 20 freiwilligen Helfern benötigt wird. Die Mitarbeiter der Personenauskunftstelle (PASt) helfen dem durch die Genfer Abkommen geschützten Personenkreis und den Betroffenen einer Katastrophe, indem sie
- Suchanträge jeder Art nach Konflikt- oder Katastrophenopfern entgegennehmen
- Nachrichten über Konflikt- oder Katastrophenopfer sammeln
- Verbindungen zwischen getrennten Angehörigen herstellen
- Nachforschungen über den Verbleib von Einzelpersonen anstellen und darüber Auskunft geben
Weltweit über 150 Konflikte seit Ende des 2. Weltkrieges und zahllose Katastrophen aller Art zeigen die Notwendigkeit des Suchdienstes.
Als Helfer für diese wichtige ehrenamtliche Aufgabe werden Sie an zwei bis drei Abenden ausgebildet. Es handelt sich um leichte Bürotätigkeiten, die durch die übliche Bürotechnik unterstützt wird.
Eine wichtige Voraussetzung sollten Sie auf jeden Fall mitbringen:
Verständnis für Menschen in Not und die Bereitschaft, ihnen mit Geduld zu begegnen.