Sachleistungen
Bei Sachleistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege. Er rechnet die Leistungen zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse ab.
Geldleistungen
Stattdessen kann der Pflegebedürftige auch selbst Pflegegeld beziehen. Der oder die Betroffene übernimmt damit selbst die Verantwortung für eine ausreichende Pflege. Das Geld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Wie beurteilt man die Pflegebedürftigkeit?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt circa drei bis fünf Wochen nach Antragsstellung zu den Betroffenen nach Hause und erstellt ein Gutachten. Bei der Begutachtung werden aus Kostengründen nur gesetzlich festgelegte Leistungen des täglichen Lebens berücksichtigt. Pflegende Angehörige und Betroffene sollten sich auf den Besuch des Gutachters gut vorbereiten und gegebenenfalls ein Pflegetagebuch führen. Darin gilt es festzuhalten, wie viel Zeit für welche Leistungen täglich aufgewandt werden muss.
Zu Hause pflegen oder betreuen – aber wie? Hilfe bieten die Pflegestützpunkte
Plötzliche oder sich anbahnenden Pflegebedürftigkeit überfordert oft alle Beteiligten, Betroffene und Angehörige stehen vor vielen Fragen:
- Wie viel Hilfe brauche ich?
- Welche Hilfsangebote gibt es?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten habe ich?
- Was muss organisiert werden, damit ein Leben zu Hause möglich bleibt?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Unterstützung und Hilfe finden Sie dazu in den Pflegestützpunkten. Dort sind Fachkräften die die regionalen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Pflegestützpunkte sind ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot, zusammen angeboten durch die Landesregierung RLP, die Pflegekassen, die Kommunen und die freien Träger wie das DRK KV Trier-Saarburg.
Die Beratung selbst kann im Pflegestützpunkt oder im eigenen Zuhause erfolgen. Sie ist kostenlos und unabhängig, unter Wahrung des Datenschutzes. Bei der Beratung stehen die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen im Mittelpunkt. Ziel ist, es den auf Hilfe angewiesenen Menschen zu ermöglichen, solange als möglich und gewünscht in ihrer vertrauten Umgebung ein weitgehend selbständiges Leben führen zu können.
Auf Wunsch werden die Hilfen auch vermittelt und bei Bedarf koordiniert. Ebenfalls besteht das Angebot, bei Antragstellungen, die in diesem Zusammenhang nötig werden (z. B. Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Schwerbehindertenausweis), zu unterstützen und zu helfen. Außerdem sollen die vorhandenen Hilfen mit Familie und Nachbarschaft bzw. Ehrenamtlichen unterstützt und gestärkt werden. Das geschieht durch Schulungsangebote für ehrenamtliche Helferkreise oder für pflegende Angehörige.