Zur jährlichen Tagung der Notfallnachsorge trafen sich Gruppen aus Daun, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich sowie die Notfallseelsorge Nürburgring. Aufgabe der Notfallnachsorge ist die Übermittlung der Todesnachricht gegenüber Angehörigen, die anschließende Betreuung sowie die Betreuung in Extremsituationen und die Betreuung der Einsatzkräfte (Feuerwehr/Rettungsdienste/Zeugen etc.). Alle Mitglieder der Notfallnachsorge arbeiten ehrenamtlich.
Im Mittelpunkt stand diesmal das Thema "Drogen/Betäubungsmittel/Rauschgift" mit einem praxisbezogenen Vortrag eines Kriminalhauptkommissars von der Kripo Wittlich. Der Referent erklärte, dass zum Begriff Drogen sowohl Betäubungsmitttel, Medikamente als auch Kräutermischungen, Pflanzen- und Pilzmischungen sowie Mischungen aus Badesalzen oder anderen chemischen Substanzen, die oftmals unter der Bezeichnung "Legal Highs" in der Drogenszene angeboten werden, gehören. Gerade letztere bergen große Gefahren, das das Zusammenwirken der Substanzen und die Mengen völlig unberechenbare Auswirkungen auf den Konsumenten hätten und die Suchtgefahr bereits nach einmaliger Einnahme entstehe.
Gesamtheitlich seien Drogen so gefährlich, weil gefährliche Auswirkungen für den Konsumenten entstünden und dieser anfangs im Glauben sei, er habe den Konsum im Griff, stattdessen sei die Abhängigkeit und die Suchtgefahr mit ihren Folgen unaufhaltsam. Diese Auswirkungen seien physischer, psychischer und sozialer Art. Kurzfristig möge es nur erhöhter Blutdruck, erhöhte Herzfrequenz, Schläfrigkeit, Zittern, Kopfschmerzen und Übelkeit sein, langfristig bildeten sich Lungen-, Bronchial-, Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen des Immunsystems, Sexualstörungen und körperliche Abhängigkeit bis zum Verfall. Der Kriminalhauptkommissar erläuterte: Um potenzielle Konsumenten vor diesen Auswirkungen zu schützen, habe der Staat mittels Gesetzen den Handel und Konsum unter Strafe gestellt. Er wirke mit Aufklärungskampagnen (Broschüren/Vorträge) und verschiedenen Gesetzen (Strafprozessordnung, Straßenverkehrsgesetze, Betäubungsmittelgesetz und Jugendschutzgesetz) dagegen an.
Text: DRK LV - Magazin AKTIV, Ausgabe Dezember 2017